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BGH, 27.03.1980 - IX ZR 67/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Berufung bei Unterzeichnung der Berufungsbegründungsschrift durch einen anderen als dem erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten - Wiedereinsetzung in die Berufunfsbegründungsfrist
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1980, 582
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.01.1952 - IV ZR 104/51
Urteilsnichtigkeit nach AllHohKomG 13
Auszug aus BGH, 27.03.1980 - IX ZR 67/77
Die Frist beginnt zu laufen, wenn das der Wahrung der versäumten Frist entgegenstehende Hindernis tatsächlich aufhört zu bestehen oder wenn sein Weiterbestehen nicht mehr als unverschuldet angesehen werden kann (BGHZ 4, 389, 396).
- OLG Köln, 12.09.2012 - 5 U 152/11
Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung vor einer Wirbelsäulenoperation; …
Beschränkte Erfolgsaussichten dürfen nicht verschwiegen oder verharmlost werden (BGH VersR 1980, 582, 583; VersR 1985, 60; VersR 1990, 1238; Senat, VersR 2000, 361; VersR 2011, 81 f.). - BGH, 12.04.1995 - XII ZB 62/95
Wesen der Wiedereinsetzungsfrist
Die Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1 ZPO ist eine gesetzliche Frist, die nicht verlängert werden kann (§ 224 Abs. 2 ZPO; BGH, Urteil vom 27. März 1980 - IX ZR 67/77 - VersR 1980, 582).